Im Kampf gegen Geldwäsche spielt das Transparenzregister eine entscheidende Rolle, um versteckte Strukturen aufzudecken und illegale Finanzströme zu verhindern. Wir unterstützen Sie dabei, die geldwäscherechtliche Anforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Transparenzregister, zu erfüllen und Ihr Unternehmen vor den Risiken von Geldwäsche und den damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu schützen.
Sind Sie als wirtschaftlich Berechtigter für Ihr Unternehmen schon im Transparenzregister eingetragen?
Mit der gesetzlich verankerten Geldwäscheprävention und insbesondere der Einführung der Pflicht zur Eintragung in das Transparenzregister aller juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften nach dem Geldwäschegesetz wurden Unternehmen vor neue Herausforderungen gestellt. Mit unserer rechtlichen Expertise begleiten wir Sie, damit Ihr Unternehmen sicher und transparent aufgestellt ist.
Wir wissen, wie herausfordernd es sein kann, die komplexen Vorschriften des Geldwäschegesetzes korrekt umzusetzen. Wir unterstützen Sie dabei, wirtschaftlich Berechtigte eindeutig zu identifizieren und die Eintragungen im Transparenzregister korrekt vorzunehmen. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Eintragungen stets aktuell und regelkonform bleiben, um Bußgelder zu vermeiden. Unser Ansatz umfasst nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Pflichten, sondern auch die Entwicklung effizienter Prozesse, die Risiken langfristig minimieren. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir praxisnahe Lösungen, die auf Ihre Unternehmensstruktur abgestimmt sind. Mit unserer Expertise sorgen wir dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, während wir Ihre rechtliche Sicherheit gewährleisten.
Die Wirtschaftskanzlei @legal berät Unternehmer und Unternehmen im privaten und öffentlichen Sektor.