Die KI-Verordnung der Europäischen Union zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den sicheren und ethischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz zu schaffen. Sie soll Innovation fördern und gleichzeitig Risiken für Gesellschaft und Wirtschaft minimieren.
Die KI-Verordnung definiert klare Anforderungen für KI-Systeme, insbesondere in Bereichen mit hohem Risiko, wie Gesundheitswesen und Justiz. Unternehmen müssen ihre KI-Anwendungen auf Transparenz, Sicherheit und Fairness hin überprüfen. Wir beraten Sie bei sämtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Einsatz und der Implementierung von KI-Technologien im Rahmen Ihrer Prozesse.
Die KI-Verordnung der EU verfolgt das Ziel, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz sicher und vertrauenswürdig zu gestalten, wobei sie insbesondere Systeme mit hohem Risiko wie etwa in der Medizin, Strafverfolgung oder im Finanzsektor in den Fokus nimmt. Sie legt spezifische Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von KI-Systemen fest und fordert Unternehmen zu einer fortlaufenden Risikobewertung.
KI-Anwendungen, die potenziell diskriminierend oder gefährlich sein könnten, unterliegen strengeren Auflagen und müssen kontinuierlich überwacht werden. Eine besondere Herausforderung stellt die Frage der Haftung dar: wer trägt die Verantwortung, wenn durch KI-gesteuerte Prozesse Schäden entstehen? Die KI-Verordnung verpflichtet Unternehmen nicht nur zur Dokumentation ihrer KI-Entwicklungen, sondern auch zur Bereitstellung von Mechanismen zur Überprüfung und Korrektur von Fehlfunktionen. Insgesamt wird von Unternehmen erwartet, dass sie proaktiv Risiken identifizieren und die KI-Verordnung in ihren Geschäftsprozessen integrieren, um rechtlichen Konsequenzen und Reputationsverlusten vorzubeugen.
Die Wirtschaftskanzlei @legal berät Unternehmer und Unternehmen im privaten und öffentlichen Sektor.