Datenschutzverträge sind ein wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Akteure, insbesondere wenn personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet werden.
In Datenschutzverträgen, wie zum Beispiel der sogenannte Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) oder Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit („Joint Controller Agreement“ oder auch kurz „JCA“ genannt), werden unter anderem die Grundsätze für die Verarbeitung und Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, die Rechte der betroffenen Personen, Einzelheiten zur Umsetzung der technischen und organisatorische Maßnahmen (TOM), Auditrechte und Haftungsfragen geregelt.
Datenschutzverträge sind ein unverzichtbarer Bestandteil jeder datenschutzkonformen Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen untereinander oder Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter. Nach der DSGVO müssen im Falle von Auftragsverarbeitungen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Auftragsverarbeitungsverträge festlegen, dass der Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten nur nach den Weisungen des Verantwortlichen verarbeitet und angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreift. Der Auftragsverarbeitungsvertrag muss zudem den Umfang, den Zweck und die Art der Datenverarbeitung sowie die Rechte der betroffenen Personen genau definieren.
Wichtig ist auch, dass der Auftragsverarbeiter verpflichtet wird, alle relevanten Datenschutzanforderungen zu erfüllen, einschließlich der Sicherstellung, dass etwaige Subunternehmer ebenfalls den gleichen Datenschutzstandard einhalten. Im Falle einer Verletzung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen kann der Auftragsverarbeiter haftbar gemacht werden, was entsprechende Regelungen zur Haftung und zum Schadensersatz im Vertrag erforderlich macht. Schließlich muss der Auftragsverarbeitungsvertrag auch Regelungen zur Rückgabe oder Löschung der personenbezogenen Daten nach Beendigung der Auftragsverarbeitung enthalten, um sicherzustellen, dass keine Daten unangemessen gespeichert oder weiterverwendet werden.
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