Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeit und Arbeitsort, Kündigungsschutz sowie Rechte und Pflichten beider Parteien. Es stellt sicher, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt werden und gleichzeitig die Interessen der Arbeitgeber geschützt sind. Im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht ist das Arbeitsrecht besonders relevant, da Unternehmen als juristische Personen im Gesellschaftsrecht organisiert sind und häufig komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen auftreten, etwa bei der Gründung von Gesellschaften, Umstrukturierungen oder der Übertragung von Unternehmen. Die enge Verzahnung beider Rechtsgebiete gewährleistet, dass arbeitsrechtliche Belange in einem unternehmerischen Kontext rechtssicher geregelt werden.

Betriebsübergang

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Ein Betriebsübergang stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen, die rechtlich, organisatorisch und strategisch durchdacht werden müssen. In vielen Fällen bleibt das Vorliegen eines Betriebsübergangs unbemerkt, was zu unangenehmen Folgen führen kann. Unsere Aufgabe ist es, Sie als Unternehmer in dieser sensiblen Phase umfassend zu beraten und zu begleiten.

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Kündigung

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Die Kündigung von Arbeitnehmern lässt sich im unternehmerischen Alltag nicht verhindern. Sie sind oft ein heikles Thema und können sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sowie für die Belegschaft emotional belastend sein. In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um alle Möglichkeiten zu prüfen und Risiken zu minimieren.

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